DKM Global Opportunities Fonds 01 GmbH - Anspruch auf Rückerstattung der Einlagezahlungen möglich | V+ GmbH & Co. Fonds 1/2/3 KG

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Für Anleger, die sich als atypisch stille  Gesellschafter an der DKM Global Opportunities Fonds 01 GmbH beteilit haben, besteht die Möglichkeit, im Falle ein Falschberatung durch die Vermittler der Anlage die vollständige Einzahlung von der Fondsgesellschaft zurückzuverlangen. Das Landgericht Chemnitz hat mit Uteil vom 13.02.2015 (rechtskräftig) entschieden, dass es sich bei der DKM Global Opportunities Fonds 01 GmbH um eine atypisch stille zweigliedrige Gesellschaft handelt (Bestätigung durch OLG Dresden, Beschluss vom 10.08.2015).

Bei dieser gesellschaftsrechltichen Sondergestaltung einer atypisch stillen zweigliedrigen Gesellschaft sind nach der Rechtsprechung des BGH die Rückzahlungen der Fondsgesellschaft aufrund von Schadensersatz, Widerruf oder fristloser Kündigung nicht auf das Auseinandersetzungsguthben beschränkt, sondern umfassen die vollen Einzahlungen.

Bei der Beteiligung an der Global Opportunities Fonds 01 GmbH handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung mit einem bestehenden Totalverlustrisiko. Nach dem zuletzt veröfffentlichten Jahresabschluss hat auch diese Gesellschaft in den vergangenen Jahren erhebliche Verluste erwirtschaftet.

[RA Olaf Dietz und RAin Dana Specht, 04.04.2016]