Finanzielles Desaster für Anleger der V+ Mittelstandspolice der Quantum Leben AG

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Versicherungsnehmer der Quantum Leben AG, die mit dieser einen Versicherungsvertrag über eine fondsgebundene Rentenversicherung in Form der sogenannten V+ Mittelstandpolice abschlossen, erlebten nunmehr ein böses Erwachen. Vertrieben wurden die Policen über die Venture Plus Vertriebs GmbH durch im Wesentlichen die gleichen Berater, die in den Jahren zuvor bereits Kommanditanteile an den unternehmerisch tätigen V+ Fonds GmbH & Co. KG´s 1 bis 4 vermittelten.

Anleger, die sich an diesen geschlossenen Fonds beteiligten haben nach derzeitigem Stand einen Kapitalverlust von ca. 80 % erlitten. Nach den Angaben auf der Homepage www.venture-mittelstandspolice.de soll die V+ Mittelstandspolice der Quantum Leben AG den Schutz einer traditionellen Versicherung mit der Rentabilität und Geldwertstabilität des Anlagesegments Venture Capital / Privat Equity vereinen. Zudem soll dieses bisher einzigartige und chancenreiche Anlagemodell die Rendite-vorteile und den Inflationsschutz von Substanzwerten mit den Vorteilen einer Versicherung inklusive Todesfallschutz verbinden.

Tatsächlich investierten die Versicherungsnehmer regelmäßig das an den Versicherer gezahlte Kapital in das Investitionsobjekt "Venture Plus Ethik Invest ETI". Hierbei handelt es sich nicht um einen klassischen Investmentfonds, sondern um Partizipationszertifikat mit der Wertpapierkennnummer: A11CJK. Ein Partizipationszertifikat widerspiegelt die Entwicklung eines sogenannten Basiswertes. Basiswert des Venture Plus Ethik Invest ETI ist der Venture Plus Ethik Index. Wer nach welchen Kriterien den Index stellt, von dessen Entwicklung der Wert des Zertifikates abhängt, ist unbekannt.

Der Erstausgabepreis des Zertifikates betrug 1.000,00 Euro. Der letzte Handelstag war der 03.05.2017 bei einem Kurs von 90,00 Euro. Der Wertverlust betrug mithin mehr als 90 %. Über das Zertifikat wurde mithin das Kapital der Versicherungsnehmer in die Venture Plus Fondsgesellschaften investiert. Somit tragen die Versicherungsnehmer im Ergebnis das gleiche Risiko wie die Anleger, die sich als Kommanditisten direkt an diesen Fondsgesellschaften beteiligten, insbesondere tragen die Versicherungsnehmer das vollständige Verlustrisiko ihres Kapitals. Interessanterweise teilt die Emittentin des Zertifikates mit, dass sich der Erwerb ausschließlich für qualifizierte Anleger im Sinne des Wertpapierprospektgesetzes eigne, welche sämtliche Informationen über die Emittentin und die Wertpapiere erhielten. Dies ist bei einem Verbraucher jedoch regelmäßig nicht der Fall, da dieser als Privatkunde im Sinne des § 2 WpPG gilt.

Nach unserer Rechtsauffassung hätte das Zertifikat im Rahmen des Versicherungsvertrages einem Verbraucher nicht angeboten werden dürfen. Regelmäßig sind die Versicherungsnehmer gerade nicht über die mit der Investition verbundenen Risiken, weder durch den Berater, noch durch den Versicherer, informiert worden. Auch der bei einer Direktinvestition grundsätzlich erforderliche Wertpapierprospekt wurde nicht übergeben.

Geschädigte Versicherungsnehmer sollten dringend fachkundig prüfen lassen, inwieweit Schadenersatzansprüche, insbesondere gegen die Quantum Leben AG, durchsetzbar sind. Nach unserer Einschätzung liegen die grundsätzlichen Haftungsvoraussetzungen für eine Haftung der Quantum Leben AG vor.

[RA Olaf Dietz, FA für Bank- u. Kapitalmarktrecht]