Razzia bei PWB- Rechtsanwälte in Jena – Honorarrechnungen sollten keinesfalls ungeprüft bezahlt werden

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Gegen die Rechtsanwälte Philipp Wolfgang Beyer ermitteln derzeit die Anwaltskammer Thüringen als auch die Staatsanwaltschaft Gera wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Betrug. Den Anwälten wird vorgeworfen, aussichtslose Prozesse für Anleger geführt zu haben, um Geld zu verdienen.

Nach Angaben des MDR Thüringen (http://www.mdr.de/thueringen/ost-thueringen/jena-anwaltskanzlei-verdacht-betrug-kapitalanleger-100.html - externer Link) geht es unter anderem um die Insolvenz der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG im Jahr 2007. Rund 30.000 Anleger verloren in dem hochriskanten Investitionsvorhaben ihre Einlagen. Die PWB Rechtanswälte sollen sich beim zuständigen Insolvenzgericht der WBG Leipzig die Gläubigerliste besorgt haben. Daraufhin soll eine Vielzahl von Gläubigern Rundschreiben der Kanzlei erhalten haben. Mit der Argumentation, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) habe ihre Aufsichtsplicht verletzt, wurden Staatshaftungansprüche in Aussicht gestellt. Es sollten Auskünfte im Rahmen des sogenannten Informationsfreiheitsgesetzes eingeholt werden. Mit diesen Informationen sollte dann ein Klageverfahren eingeleitet werden. Nach unseren Kenntnissen erfolgte eine ähnliche Vorgehensweise auch im Zusammenhang mit den Albis Fonds, der BFI-Bank AG und der Göttinger Gruppe.

Gem. § 4 Abs. 4 FinDAG nimmt die BaFin ihre Aufgaben und Befugnisse nur im öffentlichen Interesse wahr. Für den Verlust aus einer Investition in ein Kapitalunternehmen, dürfte die BaFin daher nicht verantwortlich sein. Ansprüche gegen die BaFin bestehen daher nach einhelliger Aufassung nicht.

Betätigt sich daher der Tatverdacht, können Honoraransprüche der Kanzlei in diesen Verfahren erfolgreich abgewehrt bzw. bereits gezahltes Honorar zurückgefordert werden.

[RA Olaf Dietz, FA für Bank- u. Kapitalmarktrecht]