S-Prämiensparen flexibel: Kündigung durch Sparkasse unwirksam?

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Das Landgericht Chemnitz hat sich mit Urteil vom 14.12.2018 zugunsten des Verbrauchers mit der Wirksamkeit einer Kündigung des Vertrages zum "S-Prämiensparen flexibel" auseinandergesetzt. Haben Sie auch eine Kündigung erhalten?

Unsere Kanzlei vertritt zahlreiche Sparkassenkunden, deren Sparverträge "S-Prämiensparen flexibel" durch die Sparkassen gekündigt worden sind. Im Streit um die Wirksamkeit dieser Kündigungen hat das Landgericht Chemnitz mit Urteil vom 14.12.2018 (Az.: 6 O 179/18) die Unwirksamkeit einer solchen Kündigung sowie den Fortbestand des Vertrages festgestellt.

Die Sparkasse hatte im zugrundeliegenden Fall mit einem Flyer geworben, der eine Laufzeit von 25 Jahren offerierte. Eine entsprechende Umsetzung erfolgte im Vertrag nicht. Bislang ging die Rechtsprechung davon aus, dass daher auch eine Kündigung möglich sei. In dem von uns erstrittenen Urteil greift das Landgericht Chemnitz jedoch unsere Argumentation auf, dass die Sparkasse sich an die im Flyer beworbenen Bedingungen festhalten lassen muss.

Gegen das Urteil wurde unterdessen Berufung eingelegt. Nunmehr wird sich das Oberlandesgericht Dresden mit der Frage beschäftigen müssen.

Für eine unverbindliche Ersteinschätzung stehen Ihnen in unserer Kanzlei die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Bank-und Kapitalmarkrecht gern zur Verfügung.

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