Brexit - Was haben Inhaber britischer Lebensversicherungen zu erwarten?

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Die EU hat den Brexit bis maximal zum 31.10.2019 verschoben. Was nach diesem Stichtag genau passieren wird, ist derzeit noch nicht absehbar. Für einige Versicherungsverträge kann der Rückgriff auf den Entschädigungsfonds bei Zahlungsunfähigkeit des Versicherers entfallen. Und jetzt?

Der britische Versicherer Standard Life hat am 29.03.2019 zur Vermeidung nachteiliger Folgen eines Brexits, einen Teil des Lebensversicherungsgeschäfts von der Standard Life Assurance Limited auf eine, auf eine in Irland ansässige Standard Life International Designated Activity Company übertragen. Der Übertragungsplan wurde am 19.03.2019 nach Einholung eines Sachverständigengutachtens vom schottischen Gericht genehmigt.

Auch bei der der Scottish Widows Limited (vormals Clerical Medical) hat der oberste britische Gerichtshof die Genehmigung erteilt, ihre europäischen Versicherungsverträge im Rahmen eines sogenannten Part VII-Transfers auf eine neue Gesellschaft in Luxemburg, die Scottish Widows Europe S.A., zu übertragen.

Vor der Übertragung fielen die Versicherungsverträge unter den Schutz des Entschädigungsfonds FSCS (Financial Services Compensation Scheme). Dieser hätte die Versicherungsnehmer für den Fall einer Zahlungsunfähigkeit des Versicherers entschädigt. Dieser Schutz ist infolge der Übertragung entfallen.

Es empfiehlt sich daher, für Kunden britischer Lebensversicherungen, die Verträge anwaltlich prüfen zu lassen, um entscheiden zu können, ob eine Fortführung, Beitragsfreistellung oder Kündigung Sinn macht. Bei fehlerhaften Widerspruchsbelehrungen in Policen, die zwischen Juli 1994 und Dezember 2007 abgeschlossen worden sind, eröffnet sich zudem die Möglichkeit, dem Vertragsabschluss noch heute zu widersprechen. In diesem Falle muss die Versicherung bereits gezahlte Prämien zurückerstatten. Der Versicherungsschutz ist anzurechnen. In vielen Fällen ergab sich aufgrund des Widerspruchs für unsere Mandanten ein deutlicher Mehrbetrag im Verhältnis zum Rückkaufswert bei einer Kündigung.

Für eine unverbindliche Ersteinschätzung steht Ihnen in unserer Kanzlei Frau Rechtsanwältin Skadi Clauß zur Verfügung.

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