Das Handels- und Gesellschaftsrecht bildet das Fundament für erfolgreiches unternehmerisches Handeln. Das Gesellschaftsrecht ist ein Teilrechtsgebiet des Wirtschaftsrechts, welches sich sowohl mit den Rechten und Pflichten der Gesellschafter und Aktionäre beschäftigt, sowie mit der Gründung, Führung oder Auflösung von Unternehmen. Das Handelsrecht beschäftigt sich mit dem Recht der Kaufleute, welches spezielle Regelungen im Bereich des Vertragsrechts und der Haftung enthält. Wir sind darauf spezialisiert, Sie in allen Angelegenheiten dieser eng miteinerander verwobenen Rechtsgebiete zu unterstützen, damit Sie Ihre unternehmerischen Ziele erreichen.
Gründung und Umstrukturierung: Wir begleiten Sie von der ersten Idee bis zur Gründung und helfen Ihnen, die passende Rechtsform für Ihr Unternehmen zu wählen. Eine der wichtigsten Grundlagen für den Erfolg Ihres Unternehmens sind solide Gesellschaftsverträge und Satzungen. Ob leidenschaftlicher Gründer oder etablierter Unternehmer – wir erstellen Ihnen maßgeschneiderte Verträge oder passen bereits bestehende Verträge den individuellen Bedürfnissen Ihres Unternehmens an.
Unternehmensnachfolge: Wir wissen, dass Ihr Unternehmen mehr ist als Geschäft. Es ist Ihr Lebenswerk. Steht der Generationswechsel an, unterstützen wir Sie, Ihr Unternehmen erfolgreich in die nächste Generation zu überführen.
Handelsverträge: Solide Verträge sind das Rückgrat Ihres Geschäfts. Wir erstellen, überprüfen und verhandeln Verträge, um Ihre geschäftlichen Interessen zu schützen und Sicherheit in Ihren Geschäftsbeziehungen zu schaffen.
Gesellschafterstreit: Gesellschafterstreitigkeiten sind manchmal unvermeidlich – und oft eine große Herausforderung für das Unternehmen. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte als Gesellschafter effektiv durchzusetzen, sowie Lösungen zu entwickeln, die Konflikte entschärfen und eine erfolgreiche Zusammenarbeit der Gesellschafter ermöglichen.